Als gelisteter Energieeffizienz-Experte und DGNB-Auditor unterstütze ich Sie gerne bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens oder Ihrer Sanierungsmaßnahme.

Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ist ein Förderprogramm, mit dem sich Hauseigentümer über den energetischen Zustand ihres Gebäudes informieren können und individuelle Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt bekommen.

Im Rahmen einer umfassenden Vor-Ort-Begehung wird der Ist-Zustand der Gebäudehülle und der Anlagentechnik aufgenommen. Dabei werden Schwachstellen identifiziert, der aktuelle Energieverbrauch analysiert und bereits umgesetzte sowie zukünftig geplante Maßnahmen besprochen.

Die ermittelten Daten werden in eine spezielle Bilanzierungssoftware eingegeben. Darauf basierend werden sinnvolle und wirtschaftliche Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden kann. Das Ergebnis wird im individuellen Sanierungsfahrplan (iSEP) festgehalten und in einem Beratungsgesprächs abgestimmt und übergeben.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Energieberatung für Wohngebäude zu 80 %.

Die im Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen müssen nicht umgesetzt werden. Bei der Umsetzung einer Maßnahme an der Gebäudehülle erhält man jedoch eine höhere Förderung.

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ein Förderprogramm, mit dem Maßnahmen an der Gebäudehülle, sowie der Ersatz und die Optimierung der Heizungsanlage gefördert wird.

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Fensteraustausch) beträgt der Fördersatz 15 % bei maximalen förderfähigen Ausgaben von 30.000 € pro Wohneinheit. Wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt, steigt der Fördersatz auf 20 % und die förderfähigen Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit. Für den Austausch einer alten, fossilen Heizung durch eine neue Heizung auf Basis erneuerbare Energien (z.B. Wärmepumpe oder Biomasse) gibt es eine Basisförderung von 30 %. Abhängig von der Erfüllung bestimmter Kriterien kann der Zuschuss auf bis zu 70 % steigen.

Zum Erhalt der Förderung müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, z.B. muss die neue Heizungsanlage bei der BAFA gelistet sein und die Bauteile der Gebäudehülle müssen einen vorgegebenen Dämmwert erreichen (U-Wert).
 

Komplettsanierung (BEG WG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) ist ein Förderprogramm, mit der die Sanierung sowie der Ersterwerb eines sanierten Effizienzhauses gefördert wird.

Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Kredit in Höhe von 120.000 € pro Wohneinheit. Der Kreditbetrag steigt auf 150.000 €, wenn das Gebäude zusätzlich die Kriterien für die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) erfüllt. Die EE-Klasse wird erreicht, wenn im Rahmen der Sanierung eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird (z.B. Wärmepumpe).

Zusätzlich zum Kredit gibt es einen Tilgungszuschuss, dessen Höhe abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ist. Er beträgt z.B. 15 % für die Effizienzhaus-Stufe 55. Bei Erfüllung der EE-Klasse steigt der Tilgungszuschuss um 5 %.Für die Sanierung eines Gebäudes, das aufgrund des energetischen Sanierungszustandes zu den schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehört, erhalten Sie weitere 10 % Zuschuss. Somit können Sie bei der Sanierung zum Effizienzhaus 55 insgesamt bis zu 30 % Zuschuss erhalten.

Damit ein Gebäude eine Effizienzhaus-Stufe erreicht, müssen in der Regel umfangreiche Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehört z.B. der Austausch der Fenster, die Dämmung von Fassade und Dach sowie die Erneuerung der Heizungsanlage. Welche Maßnahmen konkret umzusetzen sind, ist abhängig vom Ist-Zustand des Gebäudes und von der angestrebten Effizienzhaus-Stufe.

 

Neubau

Beim Neubau gibt es aktuell zwei Förderprogramme:

Das Programm Wohneigentum für Familien (WEF) erhalten Familien (mit Kindern), die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Immobilie besitzen und deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 90.000 € beträgt. Ab dem zweiten Kind steigt dieser Betrag um jeweils 10.000 €. Bei dem Förderprogramm erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von 170.000 € bis 270.000 €, abhängig von der Anzahl Kinder und der angestrebten Förderstufe (mit / ohne QNG).

Das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) ist unabhängig von der Kinderanzahl, vom Jahreseinkommen und vom Immobilienbesitz. Bei diesem Förderprogramm erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von 100.000 € bis 150.000 € pro Wohneinheit, abhängig von der angestrebten Förderstufe.

Für die beiden Förderprogramme muss das neue Gebäude die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen und die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen erfüllen (Ökobilanz). Zudem darf das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Die beiden Förderprogramme WEF und KFN sind auch kombinierbar.